GWA-Workshop „Wie erstelle ich einen validen Verwendungsnachweis“
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit, ist der Verwendungsnachweis für das Jahr 2022 bis zum 31. Mai 2023 bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Da sich in der Vorbereitung oft Fragen auftun, haben wir am 08. und 09. Februar gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Workhops zum Thema „Wie erstelle ich einen validen Verwendungsnachweis“ in Steinbach und Baunatal veranstaltet.
Die Teilnehmenden empfanden den an praktischen Problemen orientierten Austausch als sehr hilfreich. Auch der Einblick in andere Bereiche des Verwendungsnachweises , die nicht schwerpunktmäßig von den Teilnehmenden bearbeitet wurden (zahlenmäßiger Nachweis/Sachbericht) , wurde als sehr hilfreich erachtet. Vor Ort intensivierte sich auch der Kontakt zwischen den unterschiedlichen Beitragenden eines Verwendungsnachweises.
Die Dokumentation des Workshops finden Sie hier:
Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen
Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.