Digitale Informationsveranstaltung „Basisinfos zum Verwendungsnachweis“

am 01.Dezember 2022 um 10:00-13:00 Uhr

Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit ist der Verwendungsnachweis für das Jahr 2022 bis zum 31. Mai 2023 abzugeben. Am 01.12.2022 fand hierzu eine Informationsveranstaltung „Basisinfos zum Verwendungsnachweis“ in digitaler Form statt.

Die Dokumentation finden Sie hier

Weiterführende Fragen und Antworten, die auf der Veranstaltung gestellt und beantwortet wurden finden Sie hier

Inhaltlich wurden grundlegende Fragen zum Verwendungsnachweis behandelt wie:

O Was ist ein Verwendungsnachweis?

O Was sind Bestandteile des Verwendungsnachweises?

O Welche Anlagen sind beizufügen?

O Wie ist der Verwendungsnachweis auszufüllen?

O Worauf ist beim Ausfüllen des Sachberichtes grundsätzlich zu achten?

Am 8. und 9. Februar 2023 finden vertiefende analoge Workshops zum Verwendungsnachweis statt. Mehr Informationen finden Sie hier:

Alle Unterlagen zur Erstellung des Verwendungsnachweises finden Sie unter: https://www.gemeinwesenarbeit-hessen.de/downloads/

Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen

Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.