Dokumentation Informationsveranstaltung „GWA Verwendungsnachweis ab 2020“ am 23. November 2020
Dokumentation Informationsveranstaltung "GWA Verwendungsnachweis ab 2020"
Am 23. November 2020 fand die digitale Informationsveranstaltung zur Erstellung des Verwendungsnachweises im Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ab 2020 statt.
Gerne lassen wir Ihnen zur Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises die Dokumentation der Veranstaltung zukommen.
Die Dokumentation der Veranstaltung beinhaltet:
- Die Präsentation der Veranstaltung
- Eine Übersicht mit Antworten auf die Fragen, die während der Veranstaltung aufkamen
- Eine Excel-Datei zur Erleichterung der Darstellung der Ausgaben im Verwendungsnachweis sowie eine Ausfüllhilfe . Dieses Formular ersetzt nicht das Formular für den zahlenmäßigen Nachweis „Einfacher Verwendungsnachweis“. Siehe dazu auch Frage 13 in der Übersicht mit den Antworten auf die Fragen während der Veranstaltung.
- Ein Merkblatt mit Hinweisen zum ehrenamtlichen/ freiwilligen Engagement, Tätigkeit als Übungsleiter_in und Honorartätigkeit (Stand: 8. Januar 2021)
Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2020 müssen am 31. Mai 2021 beim Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) abgegeben werden.
Die Sachberichte schicken Sie bitte zusätzlich digital auch an die Servicestelle Gemeinwesenarbeit.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an uns oder die Mitarbeiter_innen im HMSI wenden.
Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen.
Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen der Richtlinie gefördert wird, unterstützt die LAG die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die LAG steht als Servicestelle u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.