Informationsveranstaltung zur Förderung von Bestandskommunen im GWA – Förderprogramm ab 2025
Einladung: Informationsveranstaltung zur Förderung von Bestandskommunen im GWA - Förderprogramm ab 2025
am 09. November 2023 in Frankfurt a.M.Sofern der Förderzeitraum für das GWA-Projekt in Ihrer Kommune zum Ende des Jahres 2024 oder im Laufe des Jahres 2025 ausläuft, haben Sie die Möglichkeit ab dem 1. Januar 2024 einen Neuantrag auf Förderung eines Bestandsprojektes zu stellen.
Zur Vorbereitung auf die Antragsstellung bieten wir eine Informationsveranstaltung an, bei welcher sowohl strukturell-inhaltliche Aspekte der Neubeantragung zur Förderung eines Bestandsprojekts wie auch das neue Online-Antragsverfahren erläutert werden.
Wir laden Sie daher herzlich ein zur
„Informationsveranstaltung zur Förderung von Bestandskommunen im GWA – Förderprogramm ab 2025“
am 09. November 2023
von 10:00 – 14:00 Uhr
Achtung geänderter Veranstaltungsort!
SAALBAU Gutleut
Rottweiler Straße 32
60327 Frankfurt am Main
Viele Ihrer Fragen zur Neubeantragung lassen sich voraussichtlich bereits mit dem Fact Sheet „Kriterien der Neubewilligung von Anträgen auf eine Förderung von Bestandsprojekten“ sowie den Inhalten aus dem Merkblatt „Fachliche Kriterien des Landesförderprogramms Gemeinwesenarbeit“ (Stand 29.09.2023) beantworten.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, werden wir diese, wenn möglich, an der Veranstaltung beantworten oder Ihnen im Nachgang eine Rückmeldung zukommen lassen.
Zur besseren Vorbereitung auf die Veranstaltung bitten wir darum, uns bereits im Vorfeld noch offene Fragen zukommen zu lassen, deren Beantwortung sich nicht aus dem oben genannten Fact Sheet und dem Merkblatt ergeben. Nutzen Sie dafür bitte diesen Mentimeter: Link zur Mentimeterumfrage. Ihre Fragen können Sie bis zum 27.10.2023 in den Mentimeter eintragen.
Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung bis zum 02. November 2023 über diesen Link: Anmeldung zur Informationsveranstaltung.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die konkret mit der Antragstellung betraut sind und deren Inhalte verantworten.
Förderung von Gemeinwesenarbeit in Hessen
Mit der Servicestelle Gemeinwesenarbeit, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert wird, unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. die Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit in Hessen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur_innen, die mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen und Quartieren verbessern möchten. Die Servicestelle Gemeinwesenarbeit steht u.a. für Beratung, Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch, Fortbildung und bei inhaltlichen Fragen rund um das Förderprogramm des Landes zur Verfügung.